Der Kirchenrat wird alle vier Jahre durch das katholische Volk der Kirchgemeinde gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern. Monatlich findet eine Kirchenratsitzung statt und jährlich eine Kirchgemeinde-Budget-Versammlung.
Die Hauptaufgaben umfassen:
- Verwalten der Finanzen und Versicherungen
- Personalwesen
- Bauwesen mit Unterhalt und Renovationsarbeiten
- Kommunikation nach aussen
- Einsetzen von Kommissionen
- Führen des Archivs
Die Verwaltungsrechnung muss jährlich der Landeskirche des Kantons Luzern vorgelegt werden und alle vier Jahre findet eine Inspektion durch den Synodalverwalter statt.
Die Mitglieder des Kirchenrates
Fritz Amrein-Lüthy
Kirchenratspräsident
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Sandra Bründler-Gehrig
Kirchmeierin
Kirchmeierin
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Sandra Zurfluh-Schärli
Aktuarin
Aktuarin
Thomas Wyss-Fuchs, Vice-Präsident
Bauten und Renovationen, Kontakte zur Friedhofverwaltung
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Erich Hausheer-Leisibach
Pfarrei-Leitung
(von Amtes wegen im Rat)
Pfarrei-Leitung
(von Amtes wegen im Rat)
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Die Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
Damian Bucheli-Zberg
Präsident
Martin Wolf-Banz
Rita Rüttimann-Willi